Ist der Bogen eine Waffe?

 

(Beachte: Hier geht es um die Situation in Österreich)
Immer wieder taucht die Frage auf, ob der Bogen nun eigentlich als Waffe gilt.
Im österreichischen Waffengesetz heißt es dazu im 1. Abschnitt Begriffsbestimmungen:

§1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

Der Schlüsselbegriff ist hier „ihrem Wesen nach“. Zieht man in Betracht, dass der Bogen eine der ältesten Kriegs- und Jagdwaffen ist, kann er in dieser Definition wohl als Waffe gesehen werden. Andererseits sind ein Sportbogen und Pfeile mit Scheibenspitzen heute keine Konstruktion, die primär für die Verwendung als Kriegs- oder Jagdwaffen gedacht, sondern eben als Sportgerät konzipiert sind.
Dennoch lässt die schwammige Definition „ihrem Wesen nach“ sicherlich einen gewissen Interpretationsspielraum zu.

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Der Bogen ist keine Schusswaffe!

 

Unabhängig davon, ob der Bogen nun eine Waffe ist oder nicht, können wir im österreichischen Waffengesetz weiter nachlesen, dass er auf jeden Fall keine Schusswaffe ist. Denn dort heißt es im 1. Abschnitt unter Begriffsbestimmungen weiter:

Schusswaffen

§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; …

Der Knackpunkt ist hier, dass ein Bogen keinen Lauf hat. Der Bogen ist also auf jeden Fall keine Schusswaffe. Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Bestimmungen für Schusswaffen also nicht auf den Bogen anwendbar sind. Entsprechend braucht man auch keinen Waffenpass oder ähnliches und kann Bogenschießen theoretisch überall dort als Sport ausüben, wo die Gefährdung anderer Personen oder Tiere, sowie die Beschädigung fremden Eigentums oder das Erregen von Ärgernis ausgeschlossen werden kann.

Praktisch jedoch, sollte das Bogenschießen entweder im eigenen – entsprechend abgesicherten! – Garten geschehen oder auf dafür vorgesehenen Bogensportanlagen. Bogenschießen im Wald, auf Äckern, Wiesen, in Parks, Steinbrüchen etc. sollte vorab immer mit den Besitzern bzw. verantwortlichen Personen abgesprochen werden. Mehr dazu erfährst Du im Video unten.

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