Ist Bogenschießen im Wald erlaubt? Eine schwierige Frage!
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Die Frage, ob Bogenschießen ohne Genehmigung im Wald erlaubt ist, wird mir immer wieder gestellt.
Der Bogen sei ja ein Sportgerät und von daher könne es wohl auch kein Problem sein, diesen Sport einfach im nächstbesten Wald auszuüben. So wird von Befürwortern des Bogenschießens im Wald argumentiert.
Ganz so einfach ist es leider nicht. Der erste Punkt ist der, dass ich als Bogenschütze sicherstellen muss, dass bei einem Fehlschuss – und ein Fehlschuss kann auch dem besten Schützen jederzeit passieren! – keine anderen Personen, Tiere oder Dinge beschädigt werden.
Treffe ich jetzt im Wald versehentlich einen Baum, dann beschädige ich ihn damit. Ich weiß – das klingt ziemlich absurd und dem Baum wird der Treffer nicht nachhaltig schaden. Aber vom Waldbesitzer kann es mir natürlich als Sachbeschädigung ausgelegt werden.
Jetzt könnte ich natürlich immer noch sagen: „Okay, dann schieße ich eben in irgend einer Schneise oder vor einem baumlosen Abhang.“
Kann man natürlich machen. Aber wir haben prinzipiell nicht nur das Problem der Sachbeschädigung, sondern auch das Jagdgesetz. In Österreich ist dieses von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Jagdgesetz für Vorarlberg beispielsweise, heißt es klipp und klar:
§ 32
Verhalten jagdfremder Personen im Jagdgebiet
(1) Es ist verboten, sich ohne schriftliche Bewilligung des Jagdnutzungsberechtigten mit einer Jagdwaffe oder mit einem anderen zum Erlegen oder Einfangen von Wild geeigneten Gerät im Jagdgebiet außerhalb von Grundflächen gemäß § 6 Abs. 4 lit. a, b und d sowie der Straßen, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, aufzuhalten.
(Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrVbg&Gesetzesnummer=20000567)
So. Jetzt ist der Bogen zwar keine Schusswaffe nach dem Waffengesetz. Aber der Bogen ist nun mal eine der ältesten Jagdwaffen überhaupt und damit auf jeden Fall ein zum Erlegen des Wildes geeignetes Gerät. Da hilft es auch nichts, wenn ich nur mit einem leichten Anfängerbogen zum Bogenschießen in den Wald gehe. Selbst mit dem könnte ich problemlos kleinere Tiere wildern.
Kurz: Gehe ich mit Pfeil und Bogen in ein Jagdgebiet – und in den meisten Fällen ist Wald auch Jagdgebiet – dann verstoße ich (in Vorarlberg) damit wahrscheinlich gegen das Jagdgesetz. Kommt ein Jäger daher, kann er verlangen, dass ich ihm den Bogen aushändige und ihm meine Identität nachweise.
Angezeigt werden kann ich natürlich auch von anderen Personen. Ganz egal was im Endeffekt dabei herauskommt – Unannehmlichkeiten habe ich auf jeden Fall gehabt.
Wenn du die Gesetzeslage für dein eigenen Bundesland nachlesen willst, kannst du dies hier tun: https://www.ris.bka.gv.at/Land/
Und wenn ich trotzdem im Wald Bogenschießen möchte?
Durchs reden kommen die Leute zusammen – so sagt ein Sprichwort.
Wenn du im Wald Bogenschießen möchtest, dann sprich einfach mit dem Besitzer, oder auch dem zuständigen Jäger. Wenn du freundlich und vernünftig erklärst was du wo machen willst, wirst du in den meisten Fällen auch die Einwilligung dazu bekommen.
Auch gibt es gar nicht mal so wenige Jäger, die selber auch Bogenschützen sind.
Und vergiss bitte auch nicht: Wir als Bogenschützen haben eine gewisse Verantwortung was diesen Sport angeht. Wenn wir uns vernünftig und vorbildlich verhalten, dann wird es auch in Zukunft nicht all zu schwer sein, Bogenparcours in Waldgebieten zu betreiben, bzw. Bogensportanlagen überhaupt genehmigt zu bekommen.
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